Neue Osnabrücker Zeitung vom 30.7.2014
Rechter Student scheitert mit Antrag gegen Osnabrücker Asta
Gericht sollte Studierendenvertretern politische Äußerungen und Betätigungen unter Androhung von Ordnungsgeld verbieten
Ein rechtsradikaler Student ist mit seinem Versuch gescheitert, dem Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) der Universität Osnabrück gerichtlich politische Äußerungen oder Tätigkeiten zu untersagen. Das Verwaltungsgericht lehnte seinen Antrag jetzt in einem Eilverfahren ab.
Der Steuerrechtsstudent hatte bemängelt, dass der Asta in der Vergangenheit mehrfach seine Kompetenzen überschritten habe. Es sei zwar Aufgabe des Organs, Hochschul- und Studentenbelange zu vertreten. Nicht aber, sich zu allgemeinpolitischen Themen zu äußern. Genau das hätten die Studentenvertreter aber immer wieder gemacht. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 5 bis 250 000 Euro sollte ihnen das durch das Verwaltungsgericht verboten werden. 16 Beispiele aus der Vergangenheit hatte der Student in seinem Antrag aufgelistet, die er als Verstoß gegen das Hochschulrecht wertete. Beispielsweise der Aufruf des zum Asta gehörenden Schwulenreferats der Uni, vor einer Diskothek in Osnabrück zu demonstrieren. Auffällig: Die Beispiele im Antrag sind allesamt im linken politischen Spektrum zu verorten. Das Gericht erkannte aber keine nachhaltigen Verstöße gegen das Hochschulrecht. Der Asta habe sich bei seinen Aktivitäten im Rahmen des rechtlich erlaubten bewegt.
Keine Racheaktion
Der klagende Student selbst ist hochschulbekannt. Er war von Unbekannten als Rechtsradikaler „geoutet“ worden, beispielsweise durch das Verteilen von Flyern in seiner Nachbarschaft. Im Gespräch mit unserer Zeitung widersprach der Jurastudent dieser Einordnung seiner politischen Gesinnung nicht. Er erklärte, mit seinem Antrag die Grundrechte verteidigen zu wollen. Keinesfalls handle es sich um eine Racheaktion gegen den eher linksgerichteten Asta der Uni Osnabrück. Gegen den Beschluss kann der Student binnen zwei Wochen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen. Dazu müsste er sich allerdings anwaltlich vertreten lassen, was mit gewissen Kosten verbunden ist. Noch ist unklar, ob er nach der Abweisung des Eilverfahrens ein Hauptverfahren mitsamt Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht anstrengt. Der Asta rechnet jedenfalls auf Nachfrage damit, dass „es eine Runde weiter geht“, sei aber zunächst einmal „froh“ über die Zurückweisung des Antrags.