Pressemitteilung vom 22.5.2015
(von: http://jako.blogsport.de/2015/05/22/pm-der-betroffenen-zur-hausdurchsuchung-am-10-10-14-in-osnabrueck/)
Im Oktober 2014 gab es in Osnabrück insgesamt neun Hausdurchsuchungen die sich gegen sieben Betroffene richten. Nun liegen die Akten vor und nach Anwaltlicher Auskunft haben die Betroffenen eine Pressemitteilung verfasst, welche wir im Folgenden dokumentieren:
PM der Betroffenen zur Hausdurchsuchung am 10.10.14 in Osnabrück.
Am 10.10.14 gab es in Osnabrück und im Landkreis Osnabrück insgesamt neun Hausdurchsuchungen, welche sich gegen sieben Beschuldigte richteten. Im Zuge dieser Hausdurchsuchungen wurden mehrere elektronische Geräte (PC, Handy usw.), sowie nicht-verbotene Gegenstände (z.B. Pfefferspray) und sog. Vermummungsgegenstände (z.B. einen Schal) beschlagnahmt. Außerdem wurden drei Beschuldigte zur Erkennungsdienstlichen Maßnahme mit auf die Wache genommen.
Der Tatvorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung; im August 2014 wurden zwei männliche Personen, die laut Berichterstattung dem rechten Spektrum zuzuordnen sind, in der Nähe der Diskothek Kleine Freiheit angegriffen und durch Reizgas o.Ä. verletzt.
Die Zulässigkeit des erheblichen Eingriffes in die Privatsphäre der Beschuldigten wurde durch ein und denselben Richter angeordnet und, nach Widerspruch der Betroffenen, als rechtmäßig bestätigt. Dies erscheint in sofern paradox, als dass der Richter wohl kein Interesse daran gehabt haben könnte, die durch ihn genehmigten Hausdurchsuchungen im Anschluss als unrechtmäßig einzustufen; eine externe Überprüfung hätte hier durchaus mehr Sinn ergeben. Auch die in Beschlagnahme von Gegenständen, die nicht Beschuldigten klar zuzuordnen waren, wurde durch ihn gebilligt. Ferner verhielten sich Polizist_innen im Rahmen einer Durchsuchung besonders unfreundlich, als Betroffene (nicht Beschuldigte) Personen in einem Zimmer, unter Androhung von Mitnahme auf die Polizeiwache im Falle von nicht kooperativem Verhalten, eingesperrt wurden. So konnten die Beamt_innen jeden Raum der Wohngemeinschaft durchsuchen, ohne Rücksichtnahme auf den oder die jeweilige Besitzer_in. Das Durchsuchen von Räumen, die nicht den Beschuldigten zur regelmäßigen Nutzung zur Verfügung stehen, ist verboten; zumal es sich nicht um Familienangehörige handelte, für deren Räumlichkeiten der Richter ebenfalls eine Durchsuchung genehmigt hatte. Gegen dieses Verhalten wurde eine Beschwerde eingelegt, die lediglich (angeblich) intern behandelt wurde und zu keinerlei Konsequenzen geführt hat, da die Beamt_innen einhellig der Darstellung widersprochen haben, obwohl zwei Personen dieses Verhalten zu ertragen hatten.
Inzwischen, nach über drei Monaten, wurden die beschlagnahmten elektronischen Geräte wieder freigegeben; drei lange Monate, in denen jegliche Kommunikationsmittel der Betroffenen diesen nicht zur Verfügung standen. Zudem waren die Geräte teilweise nicht ordnungsgemäß wieder zusammengebaut, waren durch Essensreste verdreckt oder wiesen Schäden auf.
Mittlerweile ist, durch Akteneinsicht eines Anwaltes, ersichtlich, dass sich die Hausdurchsuchungen lediglich auf die Auswertung von Funkzellen- und Verbindungsdaten stützen. Zunächst ist dieses Vorgehen bei Körperverletzungsdelikten grundsätzlich sehr unüblich. In diesem Fall wurden nun in der Nacht ca. 14.000 Daten registriert und dann durch die Polizei gefiltert. Auf die sieben Personen kamen sie, da sich ihr Handy in der Funkzelle eingeloggt hatte oder sie aus dieser angerufen wurden und da sie dem sog. Linken Spektrum zugeordnet werden. Neben dieser Auswertung gibt es nach anwaltlicher Auskunft keinerlei Aussagen oder Ähnliches, die auf die Betroffenen schließen lassen. Die polizeiliche Maßnahme stützt sich demnach nur auf die Funkzellenauswertung.
Dies halten wir für einen Skandal. Es reicht offensichtlich aus, politische links zu sein und sich in einer Funkzelle zu bewegen, in der der Bahnhof, mehrere Diskotheken usw. liegen, wo sich also junge Menschen ohnehin oft bewegen, um Opfer einer Hausdurchsuchung zu werden. Außerdem wohnen vier der sieben beschuldigten Personen in der Funkzelle. Es ist also ganz selbstverständlich, dass ihr Handy in der Funkzelle eingeloggt ist.
Außerdem ist die Polizei bzw. die Justiz dazu verpflichtet die ca. 14.000 Menschen, deren Daten erfasst wurden, darüber zu informieren. Dies geschah nach unserem Kenntnisstand nicht.
Wir fordern, dass die polizeilichen Maßnahmen auf Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit von externer Seite geprüft werden.
Wir fordern eine lückenlose Aufklärung und nachgehende Konsequenzen für das unrechtmäßige Verhalten einiger Beamt_innen.
Wir fordern das Aufklären aller Menschen, deren Bewegungsdaten erhoben wurden.
Bei Rückfragen wenden sie sich gerne an den Rechtsanwalt Thilo Schäck, oder direkt an uns, über die unten angegebenen Kontaktdaten.
Thilo Schäck Tel.: +49 (0) 541 350 260
Thilo Schäck E-Mail: schaek@anwaeltehaus.net