TAZ berichtet über Antifa-Soli-Konzert
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– 09/11/2012
Stellungnahme der [AAOS] zur Verbotsverfügung der Stadt Osnabrück zum Auftritt von Johnny Mauser beim Fight Fascism Konzert am 10.11.2012 im SubstAnZ
Letzte Woche hat die Stadt Osnabrück eine Verbotsverfügung gegen Johnny Mauser erlassen. Ihm wird, unter Androhung von 1000 Euro Strafe, untersagt das Lied „Flora bleibt“ zu spielen und das dazugehörige Album anzubieten. „Flora bleibt“ wurde von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend indiziert und ist seitdem für minderjährige tabu. Ob staatliche Verbote erfolgsversprechend sind, haben wir im Ankündigungstext des Konzertes bereits erläutert bzw. angeschnitten und möchten aber dennoch ein paar Zeilen zur Verbotsverfügung veröffentlichen. Continued…
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– 08/11/2012
Einladung zur Kundgebung „Alternatives Gedenken“ am 9.11.2012
In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 kam es in ganz Deutschland und Österreich zu Pogromen gegen Jüd_innen. Mehr als vierhundert Menschen wurden in der Nacht getötet oder in den Selbstmord getrieben. Viele weitere sahen sich Misshandlungen, Angst und Schrecken ausgesetzt. Mehrere hundert jüdische Gotteshäuser und unzählige Geschäfte wurden zerstört, zahlreiche Wohnungen jüdischer Menschen gestürmt und verwüstet. Auch in Osnabrück wurden Menschen Opfer dieser Pogrome. Über hundert jüdische Menschen wurden festgenommen und die Alte Synagoge in Brand gesteckt. Dies alles geschah unter den Augen der deutschen Bevölkerung. Polizei und Feuerwehr griffen nur ein, sobald nicht jüdische Häuser oder Einrichtungen in Gefahr waren. Continued…
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– 25/10/2012
fight fascism – Antifa Soli-Konzert
fight fascism – Antifa Soli-Konzert
Das Antifa-Arbeit nicht nur anstrengend, zeit- und kostenintensiv sowie auch gefährlich sein kann, kann hoffentlich jede_r nachvollziehen. Nichts desto trotz gibt es auch genügend Möglichkeiten sich und uns selbst zu feiern. Aus diesem Grund organisieren wir am 10. November 2012 ein Antifa Soli-Konzert mit den herausragenden Bands Feine Sahne Fischfilet, Johnny Mauser & The Trouble Orchestra und Grenzwert Continued…
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– 30/08/2012
Ein kurzer brauner Spuk im Regen
Antifaschistische Aktion Osnabrück [AAOS] 19. Juli 2012
Die NPD ist derzeit mit ihrem Tross und den wichtigsten Parteivorsitzenden auf großer „Deutschlandfahrt“ um ihre rassistische, sexistische und antisemitische Hetze zu verbreiten. Diese Tour soll sie innerhalb eines Monats durch 52 verschiedene Städte in ganz Deutschland führen und beim Pressefest des Deutsche-Stimme-Verlages enden. In den letzten Tagen machten die Nazis dabei bereits halt in Städten wie Hannover, Wolfsburg, Bremen, Kiel, Hamburg usw. In allen Orten wehte ihnen ein rauer Wind entgegen, welcher ihnen zu fühlen gab, dass sie ganz und gar nicht willkommen sind. In Delmenhorst kam es dabei sogar zu einem Steinschlag und damit zu einer Beschädigung des sogenannten „Flaggschiffes“ der NPD.
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– 19/07/2012
Freiheitsstrafe nach Pfefferspray-Attacke
Freiheitsstrafe nach Pfefferspray-Attacke
Ausländisches Ehepaar angegriffen
NOZ v. 21.4.2012
hmd Osnabrück/Georgsmarienhütte. Wer hat zuerst provoziert und wer hat attackiert? Ein 50-jähriger GMHütter war in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung sah das Landgericht Osnabrück den Angeklagten ebenfalls als Urheber einer Auseinandersetzung. Allerdings reduzierte es das Strafmaß um zwei Monate.
Das Amtsgericht Bad Iburg hatte bei dem GMHütter eine „massive rechte Gesinnung“ festgestellt. Bei einem Vorfall am 20. Juli vergangenen Jahres war er in Holzhausen mit einem ausländischen Ehepaar aneinandergeraten, in dessen Verlauf er dem 42-jährigen Mann Pfefferspray ins Gesicht sprühte. Der Angeklagte sagte allerdings aus, dass die Provokationen von seinem Kontrahenten ausgegangen seien und er wegen einer drohenden Messerattacke in Notwehr gehandelt habe. Möglicherweise sei ihm während des Streits „Scheiß Kanaken“ herausgerutscht. Der 17-jährige Sohn des Angeklagten bestätigte fast wortwörtlich die Darstellung seines Vaters, wollte aber noch nicht einmal eine Beleidigung von diesem gehört haben. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und forderte im Falle einer Verurteilung Bewährung.
Das Gericht erkannte allerdings auf „Verschwörungstheorien“: Der Kammer erschien es nicht als glaubwürdig, dass das spätere Pfefferspray-Opfer ohne Anlass die Straßenseite gewechselt habe, um den 50-Jährigen zu beleidigen. Ebenso wenig konnte sie nachvollziehen, dass der jüngere Mann anschließend dem Angeklagten gefolgt sei, um ihn noch mit einem Messer zu attackieren.Die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, forderte gar eine zehnmonatige Gefängnisstrafe. Sie war davon überzeugt, dass der GMHütter provoziert habe.
Erschwerend kam für den GMHütter hinzu, dass er erst zwei Tage vor dem Vorfall vom Landgericht Osnabrück zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden war. Das Gericht konnte bei dem Angeklagten außerdem keine positive Sozialprognose feststellen, die eine Bewährung gerechtfertigt hätte. Der in zweiter Ehe verheiratete Mann ist derzeit wohnungslos, da ihm vom Vermieter Hausverbot erteilt worden war.
Allerdings erkannte das Gericht auch auf eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten. Hier spielte nicht nur der Alkohol herein – bei dem Angeklagten wurden nach der Tat 1,17 Promille festgestellt –, sondern auch eine Persönlichkeitsstörung wegen eines frühkindlichen Hirnschadens. So hatte ein Gutachter intellektuelle Leistungseinbußen, stark herabgesetztes Selbstwertgefühl und mangelnde Beherrschung festgestellt.
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– 21/04/2012