Skip to content


NOZ: Abgewiesen – wegen der Hautfarbe?

NOZ-4.12.2012Kommilitonen durften ins Alando, Jurastudent Ricardo nicht: Anzeige gegen Türsteher

Osnabrück. Ist es Rassismus, wenn der einzige Dunkelhäutige aus einer Gruppe junger Leute vor einer Diskothek abgewiesen wird? Für die Polizei ist das nicht zwingend, für Ricardo Mito go schon. Der 21-jährige Jurastudent wurde kürzlich von einem Türsteher des Alando Palais abgewiesen. Er hat Anzeige wegen Beleidigung erstattet.

Seine Kommilitonen trugen Turnschuhe, Ricardo hatte sogar seine Lackschuhe an, als die gemischte Truppe kurz vor Mitternacht zum Alando zog. Es war der 8. November, ein Donnerstag. Aber die Lackschuhe nützten dem jungen Mann mit der dunklen Hautfarbe nichts, als er eingelassen werden wollte.

Seine fünf Begleiter und drei Begleiterinnen blieben unbeanstandet – an Ricardo hatte der Türsteher jedoch etwas auszusetzen: „Chef, so kann ich dich nicht reinlassen“, soll er gesagt haben. Mit der Baseball-Cap komme er nicht ins Lokal. „Kein Problem“, konterte der Jurastudent, die werde er an der Garderobe abgeben. Doch der Türsteher fand offenbar ein weiteres Haar in der Suppe. Ricardos auffällig breite Hose sei Grund genug, ihm den Zutritt zu verwehren.

Seine acht Kommilitonen blieben stehen, obwohl sie reindurften. „Das ist ziemlich rassistisch!“, wurde dem Türsteher vorgehalten. Der soll in gespielt mitleidigem Ton geantwortet haben: „Du armer Schwarzer, komm mir nicht mit Rassismus, geh weg!“ Ironie der Geschichte: Der Türsteher sei ein „Südländer“ gewesen, berichtet Ricardo Mitogo.

Er ließ sich nach der unerfreulichen Begegnung von einem Taxi nach Hause bringen. Und nahm sich vor, Anzeige zu erstatten. Aber das habe erst im zweiten Anlauf geklappt, erzählt der junge Mann. Bei seinem ersten Besuch auf der Polizeiwache habe die Beamtin im Verhalten des Türstehers „kein rassistisches Motiv“ erkennen können.

Der Jurastudent stieß im Internet auf einen Zeitungsartikel, in dem ein ähnlicher Fall aus Bremen beschrieben wurde. Dort war das Amtsgericht einem 29-jährigen Studenten gefolgt, der sich nach einem verwehrten Disco-Besuch auf das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen hatte. Ihm wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro zugestanden.

Der Hinweis auf das Bremer Urteil zog offenbar auch bei der Osnabrücker Polizei. Ein Beamter nahm die Anzeige wegen Beleidigung auf und ließ in Gegenwart von Ricardo die Personalien des Türstehers feststellen. Jetzt wird die Strafanzeige weiter bearbeitet. Das bestätigte Polizeisprecher Georg Linke, der zugleich von einer komplizierten juristischen Materie sprach. Ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz sei nicht automatisch eine Beleidigung, fasste er zusammen.

Für Ricardo Mitogo liegt es auf der Hand, dass er wegen seiner Hautfarbe abgewiesen wurde. Vor 21 Jahren ist er in Osnabrück geboren worden, sein Vater ist spanischer Herkunft, seine Mutter brachte die stärkere Pigmentierung aus der Dominikanischen Republik mit. So etwas wie die Abweisung am Alando sei ihm noch nie passiert, sagt der angehende Jurist. Seine Freunde wollten das Lokal nun nicht mehr aufsuchen.

Ricardo Mitogo informierte Alando-Geschäftsführer Frederik Heede über seine Begegnung mit dem Türsteher. Am Telefon habe Heede sich verständnisvoll gezeigt, sagt der Jurastudent und fügt hinzu: „Er schien an Klärung interessiert zu sein.“ Später sei das Interesse aber offenbar erlahmt. Einen weiteren Kontakt habe es nicht gegeben.

Gegenüber unserer Zeitung wollte Frederik Heede keine Stellungnahme abgeben. Der Fall sei „an den Haaren herbeigezogen“, ließ er lediglich verlauten.

Posted in Was andere so schreiben.